Sicherheitstipps kurz und knapp Sicherheitstipps kurz und knapp Bevor Sie Ihr Online-Banking nutzen oder Ihre Kreditkarte im Internet verwenden, nehmen Sie sich bitte einige Minuten Zeit für die nachfolgenden wichtigen Informationen. Fit für das Internet Wer die wichtigsten Grundregeln beachtet, kann sich gegen Angriffe aus dem Internet weitestgehend schützen. Erläuterungen, wie Sie Betrugsversuche erkennen, Ihren Computer und den Zugang zum Internet absichern sowie wichtige Hinweise zu aktuellen Betrugsversu- chen erhalten Sie auf: www.sparkasse-oberhessen.de/sicherheit Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Betriebssystem und Ihre eingesetz- ten Programme. Arbeiten Sie nicht mit Administrator- rechten auf Ihrem Computer. Nutzen Sie eine Firewall und einen Virenscanner und halten Sie diese immer aktuell. Löschen Sie nach Geschäften über das Internet immer den Browser- verlauf und Cache. Erledigen Sie Bankgeschäfte oder Online-Einkäufe nie über ein fremdes WLAN. Hinterlegen Sie keine persönlichen Zugangsdaten auf fremden Portalen, geben Sie diese auch nicht an Dritte weiter. Achten Sie darauf, dass Sie Online- Geschäfte nur über eine verschlüsselte Verbindung tätigen. Für Online-Banking oder einen Ein- kauf im Internet geben Sie die Inter- netadresse immer von Hand ein. Bevor Sie Ihre Kreditkarte im Internet nutzen, registrieren Sie diese in der App S-ID-Check. Öffnen Sie keine Dateianhänge in E-Mails von unbekannten Absendern. Folgen Sie nie Aufforderungen, Zah- lungsaufträge zu bestätigen, die Sie per E-Mail oder Telefon erhalten. Sicheres Online-Banking und Bezahlen im Internet Diese Regeln sollten Sie unbedingt beachten: Vorsichtig sein Mit der Eingabe der TAN bzw. der Auftragsfrei- gabe wird im Regelfall eine Überweisung von Ihrem Konto bestätigt. Denken Sie daran, wenn Sie nach Ihren Bankdaten oder einer TAN/Auf- tragsfreigabe gefragt werden, ohne dass Sie eine Transaktion in Auftrag geben wollen. Misstrauisch sein Wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt, brechen Sie im Zweifel lieber die Aktion ab. Ihre Sparkasse wird Sie zum Beispiel niemals auffordern, eine TAN oder Auftragsfreigabe für Gewinnspiele, Sicherheitsupdates oder ver- meintliche Rücküberweisungen einzugeben. 30